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Berechnung

der Heimkosten

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Die Kosten für einen Platz in einem Pflegeheim setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen.

1. Pflegekosten
2. Ausbildungsumlage
3. Kosten für Unterkunft und Verpflegung
4. Investitionskosten

Grundlage für die Höhe der einzelnen Kostenpositionen ist die Festlegung durch die Pflegekassen. Die individuelle Festlegung der Gesamtkosten für den Bewohnerinnen und Bewohnern erfolgt darüber hinaus auf Grundlage des Pflegegrades, in den die pflegebedürftige Person durch den Medizinischen Dienst eingestuft wurde.

Je nach Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse mit einem unterschiedlich hohen monatlichen Leistungsbetrag. Da das Berechnungsverfahren sehr umfangreich ist, können wir keine pauschalen Auskünfte erteilen. Der Richtwert für den Eigenanteil liegt zwischen 2.600 und 3.000 Euro monatlich.

Deshalb nehmen Sie sich die Zeit und fragen Sie uns! Wir treffen uns gern mit Ihnen und beraten Sie persönlich über die Einzelheiten.

Als Vertragspartner der Pflegekassen rechnen wir für Sie die Leistungserbringung direkt mit den Kassen ab.

Bewohnerindividuell werden von den Pflegekassen zum Teil Leistungszuschläge gezahlt, die den Eigenanteil verringern.

1. Pflegekosten

Diese umfassen die pflegerische Versorgung sowie Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.

Pflegevergütung

je Tag

Grad 1

62,25 €

Grad 2

79,53 €

Grad 3

96,43 €

Grad 4

114,05 €

Grad 5

121,97 €

Stand 01.01.2025

2. Ausbildungsumlage

Diese Umlage dient der Finanzierung der Ausbildung von Pflegefachkräften und wird auf alle Heimbewohner umgelegt.

Ausbildungpauschale

je Tag

 

3,93 €

3. Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Diese Kosten müssen in vollem Umfang von den Bewohnern selbst getragen werden. Sie decken die Verpflegung, Reinigung, Energieversorgung und weitere Leistungen ab.

Unterkunft & Verpflegung

je Tag

 

27,57 €

4. Investitionskosten

Diese beinhalten z. B. Kosten für Gebäudeunterhaltung, Instandhaltung und Finanzierung von Bauvorhaben. Auch sie werden in der Regel vollständig dem Bewohner in Rechnung gestellt.

Investitionskosten

je Tag

Öffentlich gefördert

12,16 €

Einzelzimmer (ungefördert)

15,47 €

Dementenwohngruppe

15,52 €

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