Angebote
* stationäre Pflege (gemäß § 43 SGB XI)
Wenn häusliche Pflege nicht mehr ausreicht, kann es notwendig werden, in eine Pflegeeinrichtung umzuziehen. Vollstationäre Pflege wird von Menschen in Anspruch genommen, die in eine Pflegestufe für stationäre Pflege eingestuft sind.
* Kurzzeitpflege (gemäß § 42 SGB XI)
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt.
* Verhinderungs– und Urlaubspflege (gemäß § 39 SGB XI)
Ist eine Pflegeperson (pflegende Angehörige) wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung für längstens vier Wochen je Kalenderjahr.
* zusätzliche Betreuung (gemäß § 87b SGB XI)
Stationären Einrichtungen haben mit den Verbänden der Pflegekassen auf Landesebene entsprechende Vergütungszuschläge nach § 87b SGB XI vereinbart. Dies ermöglicht uns, Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung für betroffene Bewohner zu erbringen, ohne dass dies zu einer zusätzlichen Kostenbelastung für die Bewohner führt.
* Beratung
Beratung und Hilfe bei pflegerischen und finanziellen Fragen
Beratung und Information zur alltäglichen Lebensführung
Beratung zu allgemeinen Hilfemöglichkeiten
allgemeine Gespräche
* Treffpunkt für Senioren
Anlaufstelle für Menschen der Stadt Müncheberg
Treffpunkt für gemütliches Beisammensein
Feiern für private Seniorenfeiern
Gespräche, Kontakte und Geselligkeit
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